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Sehtest für FE katastrophal ausgefallen - Was jetzt???

Themenstarteram 16. Februar 2008 um 17:26

Hallo Leute!

Es geht um einen guten Freund von mir, der mich gebenten hat, hier ein Thema zu seinem Problem zu erstellen. Er wird im September 18, und wollte jetzt im März eigentlich mit dem FE anfangen, und um diesen anfangen zu können, braucht die Fahrschule u.a. auch einen Sehtest.

Dann war er beim Optiker, wo sich herausgestellt hat, dass sein linkes Auge wunderbar, und sein rechtes Auge katastrophal funktionierte. Beim Test waren 12 Kreise, mit unterschiedlichen Öffnungen, bei denen er die Richtung der Öffnung bestimmen sollte.

Er macht sich jetzt große Sorgen um seinen FE. Besonders deshalb, weil er schon eine Brille trägt, sprich besser würde es eigentlich auch nicht mehr gehen. Er fährt seit 2 Jahren unfallfrei Mofa, und kann laut seiner Aussage auch alles klar erkennen, nur bei diesen Kreisen nicht.

Gibt es eine Möglichkeit den Sehtest irgendwie doch noch zu schaffen, oder zu umgehen? Andere Möglichkeiten? Hatte jemand schonmal ähnliche Probleme?

Im Vorraus bedankt sich,

Motocrossfreak

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15 Antworten

Hi,

das ist wieder man so ein Beitrag zum Kopfschütteln!

Er sollte zu nem richtigen Augenarzt gehen. Der kann die genauen Werte der Sehschärfe feststellen und ihm dann bei bedarf auch ne neue Brille verpassen.

Ist doch kein Problem und dient seiner Sicherheit genauso wie der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer.

Gruß Tobias

Seh ich ähnlich. Entweder neue, angepasste Brille oder eine gute Kontaktlinse. Alles andere kann verheerende Folgen haben.

Moin,

Gerade im Alter bis ca. 21 Jahren kann sich die Sehschärfe auf den Augen sehr stark bei Kurz- und/oder Weitsichtigkeit ändern. Deshalb sollte man einmal Jährlich zur Untersuchung beim Augenarzt aufschlagen. Sehr wahrscheinlich hat sich am "durchgefallenen" Auge entweder die Sehschärfe verändert (das gemeine daran, mal selbst bemerkt das nicht, weil es nicht von heute auf morgen passiert), oder ggf. liegt eine andere Veränderung oder gar Krankheit des Auges vor.

Also : Zum Augenarzt gehen, eine normale Untersuchung der Sehstärke durchführen, sowie bei einem entsprechenden Verdacht eine sogenannte Netzhautuntersuchung durchführen lassen. Ist dann alles klar ... gibt es entsprechend neue Gläser ... und auch den Sehtest vom Augenarzt ...

Da braucht man nix umgehen ... da muss man einfach nur zum AUGENARZT gehen, dafür ist der schließlich da !

MFG Kester

Hallo

einen Sehfehler fetszustellen und auszugleichen ist heute sicher kein Hexenwerk mehr;)

es gibt viele Foren um sich im Detail mal dazu zu erkundigen;)

Optometrie

Augenforum

Forum rund ums Auge

Regeln für Sehtest

online sehtest

sehest II online

 

in den Links kann man sehr schnell mal die Gegenprobe machen;)

im übrigen finde ich es wichtig im Verkehr gut zu sehen und ein Auto ist im Zweifel deutlich schneller als ein Mofa:D

im Anhang mal ein Beispiel;)

mfg Andy

 

 

am 18. Februar 2008 um 11:41

Hallo!

Würde auch erst mal zum Augenarzt gehen. Und zwar regelmäßig!

Sollte es trotzdem noch Probleme mit dem Sehtest geben, dann bleibt als einzige Möglichkeit nur noch die MPU. Die sagen Dir (deinem Kumpel) dann, ob du trotzdem geeignet bist ein KFZ zu führen.

Zitat:

Original geschrieben von Motocrossfreak

und kann laut seiner Aussage auch alles klar erkennen, nur bei diesen Kreisen nicht.

Klar, aber er schaut nur mit einem Auge, da er auf einem ja scharf sieht.

Das andere Auge ist aber auch sehr wichtig, vor allem beim Autofahren, da man nur mit beiden Augen 3D-sehen und damit Entfernungen zuverlässig abschätzen kann!

Schließe mich an - rate deinem Freund (schon wieder dieser ominöse Freund ohne Netzanschluss :D) dringend zum Augenarzt!

Hallo

die MPU wegen Sehproblemen??

kann ich mir nicht recht vorstellen;)

ein guter Augenarzt und ein enstprechendes Gutachten dürften wohl elementar sein wenn nicht gerade ein latetentes Gefährdungspotential durch den Probanden entsteht;)

hier ein paar weitere Links zu dem Thema

http://www.dog.org/publikationen/verkehrskommission_Gutachten.html

http://www.sov.ch/german/Dokumentation/Themen/3-1-5_Sehen-Verkehr.htm

http://www.med1.de/Forum/Augen/224486/

mfg Andy

BTW:

Zitat:

Original geschrieben von dsrihk

Zitat:

[Schließe mich an - rate deinem Freund (schon wieder dieser ominöse Freund ohne Netzanschluss :D) dringend zum Augenarzt!

PS:der Threadersteller hat scheinbar (Signatur) schon seinen Führerschein;)

Hallo? Diesen Thread verstehe ich nicht! MPU ist völliger Blödsinn......gibt es nicht. Ein Sehtest ist Voraussetzung für den Erwerb einer Fahrerlaubnis. Fällt man durch, dann muss man zum Augenarzt, um die Sehschwäche zu korrigieren. Da gibt es keine andere Lösung!

Punkt!

Und wenn die Sehschwäche behoben ist, dann bekommt man einen entsprechend attestierten Sehtest, der die Mindestanforderungen für den FE-Erwerb erfüllt - und.....

.....alles wird gut!

@winjen66

ja helfen wird am Ende nur ein versierter Augenarzt der sich auch mit diesen Gutachten auskennt und sich seiner Verantwortung bewusst ist für den FE genauso wie die anderen Verkehrsteilnehmer;)

abgesehen davon ist ein regelmässiger Augen Check unabhängig davon ob gesetzlich vorgegeben sehr sinnvoll...;)

mfg Andy

@ andy

Deine Brille ist das nicht, oder? ;)

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän

@ andy

Deine Brille ist das nicht, oder? ;)

cheerio

hallo

ne scheint auch eine Damenbrille zu sein,aber google pictures machts möglich;)

habe zwar jetzt nicht mehr das gleiche gefunden aber ein ähnliches :p

Blick durch eine Brille und ich fand das macht sehr anschaulich bewusst wenn man einen unscharfen Blick hat;)

mfg Andy

beim sehtest geht es doch nur darum, ob man eine brille braucht oder nicht. und wenn man eine braucht, dann wird das auf dem fs vermerkt. ob sich da irgendwas verschlechtert hat spielt da doch eigentlich keine rolle. brille=brille=01 auf dem fs. oder bin ich da falsch informiert?

auch wenn ich meine brille beim autofahren letzendlich eigentlich immer aufsetze, ich würde meinen fs ja irgendwie schöner finden, wenn diese "dumme bemerkung" 01 für brille da nicht draufstehen würde. es ist mir mitunter auch schon passiert, dass ich meine brille einfach vergessen habe aufzusetzen und es bestimmt 20km lang einfach nicht gemerkt habe (ich kann auch noch einigermaßen gucken ohne brille). wenn es da hart auf hart gekommen wäre, hätte mir das ärger mit den bullen erspart, wenn in meinem fs 01 nicht vermerkt wäre (aber war ja nichts weiter in diesem fall).

weiß eigentlich jemand, ob das dann evtl sogar unter "fahren ohne fahrerlaubnis" oder so fällt, wenn ich meine brille nicht auf habe? ich denk mal bei nem unfall könnte die versicherung dann diese selbstbeteiligung von 5000€ fordern und kasko würde erlöschen oder?

gruß

karl

möglicherweise anwendbar:

§ 315c

Gefährdung des Straßenverkehrs

(1) Wer im Straßenverkehr

1. ein Fahrzeug führt, obwohl er

a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder

b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel

nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder

2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos

a) die Vorfahrt nicht beachtet,

b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,

c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,

d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,

e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,

f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder

g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder

2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

wenn dich die polizei erwischt: Punkt 169 des Bußgeldkatalogs und 25€ Verwarngeld

hallo

lies mal hier;)

KLick1

Klick2

KLick3

Quelle:http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?anlage=6

 

(zu den §§ 12, 48 Abs. 4 und 5)

Anforderungen an das Sehvermögen

1. Klassen A, A1, B, BE, M, S, L und T

1.1 Sehtest (§ 12 Abs. 2)

Der Sehtest (§ 12 Abs. 2) ist bestanden, wenn die zentrale Tagessehschärfe mit oder ohne Sehhilfen mindestens beträgt:

0,7/0,7

Über den Sehtest ist eine Sehtestbescheinigung nach § 12 Abs. 3 zu erstellen.

1.2 Augenärztliche Untersuchung

Besteht der Bewerber den Sehtest nicht, ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich. Es müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt sein:

1.2.1 Zentrale Tagessehschärfe

Fehlsichtigkeiten müssen — soweit möglich und verträglich — korrigiert werden.

Dabei dürfen folgende Sehschärfenwerte nicht unterschritten werden:

Bei Beidäugigkeit:

Sehschärfe des besseren Auges oder beidäugige Gesamtsehschärfe: 0,5

Sehschärfe des schlechteren Auges: 0,2

Bei Einäugigkeit (d.h. Sehschärfe des schlechteren Auges unter 0,2): 0,6

1.2.2 Übrige Sehfunktionen

Gesichtsfeld:

Normales Gesichtsfeld eines Auges oder ein gleichwertiges beidäugiges Gesichtsfeld mit einem horizontalen Durchmesser von mindestens 120 Grad, insbesondere muss das zentrale Gesichtsfeld bis 30 Grad normal sein. Insgesamt sollte das Gesichtsfeld jedes Auges an mindestens 100 Orten geprüft werden. Ergeben sich unklare Defekte oder steht nicht zweifelsfrei fest, dass die Mindestanforderungen erfüllt werden, so hat eine Nachprüfung an einem manuellen Perimeter nach Goldmann mit der Marke III/4 zu erfolgen.

Beweglichkeit:

Bei Beidäugigkeit sind Augenzittern sowie Schielen ohne Doppeltsehen in zentralem Blickfeld bei normaler Kopfhaltung zulässig. Doppeltsehen außerhalb eines zentralen Blickfeldbereichs von 20 Grad im Durchmesser ist zulässig. Bei Einäugigkeit normale Beweglichkeit des funktionstüchtigen Auges.

2. Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§12 Abs. 6, § 48 Abs. 4 Nr. 4 und Abs. 5 Nr. 2)

Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllen:

2.1 Untersuchung durch einen Augenarzt, einen Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin", einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin", einen Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einen Arzt des Gesundheitsamtes oder einen anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung.

Über die Untersuchung ist eine Bescheinigung gemäß dem Muster dieser Anlage zu erstellen.

2.1.1 Zentrale Tagessehschärfe

Feststellung unter Einhaltung der DIN 58220, Ausgabe Januar 1997.

Fehlsichtigkeiten müssen — soweit möglich und verträglich — korrigiert werden.

Dabei dürfen folgende Sehschärfenwerte nicht unterschritten werden:

Sehschärfe des besseren Auges oder beidäugige Gesamtsehschärfe: 1,0,

Sehschärfe des schlechteren Auges: 0,8

Die Korrektur mit Gläasern von mehr als plus 8,0 Dioptrien (sphärisches Äquivalent) ist nicht zulässig; dies gilt nicht für intraokulare Linsen oder Kontaktlinsen.

2.1.2 Übrige Sehfunktionen

Normales Farbensehen (geprüft mit zwei unterschiedlichen Prüftafeln, beispielsweise Prüftafeln nach Ishihara oder Velhagen)

Normales Gesichtsfeld, geprüft mit einem automatischen Halbkugelperimeter, das mit einer überschwelligen Prüfmethodik das Gesichtsfeld bis 70 Grad nach beiden Seiten und bis 30 Grad nach oben und unten untersucht. Insgesamt sollte das Gesichtsfeld jedes Auges an mindestens 100 Orten geprüft werden. Alternativ kann eine Prüfung mit einem manuellen Perimeter nach Goldmann mit mindestens 4 Prüfmarken (z.B. III/4, I/4, I/2 und I/1) an jeweils mindestens 12 Orten pro Prüfmarke erfolgen.

Normales Stereosehen, geprüft mit einem geeigneten Test (z.B. Random-Dot-Teste).

2.2 Augenärztliche Untersuchung

Können die Voraussetzungen bei der Untersuchung nach Nr. 2.1 nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ist zusätzlich eine augenärztliche Untersuchung erforderlich. Sind nur die Anforderungen an das normale Farbensehen nicht erfüllt, ist eine zusätzliche augenärztliche Untersuchung entbehrlich, wenn das Farbensehen bereits Gegenstand einer früheren augenärztlichen Untersuchung war und hierbei die Anforderdungen bei nicht normalem Farbensehen nach den Ziffern 2.2.2 und 2.2.3.2 erfüllt wurden.

Über die nach Satz 1 erforderliche Untersuchung ist ein Zeugnis gemäß dem Muster dieser Anlage zu erstellen.

Es müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt sein:

2.2.1 Zentrale Tagessehschärfe:

Fehlsichtigkeiten müssen — soweit möglich und verträglich — korrigiert werden.

Dabei dürfen folgende Sehschärfenwerte nicht unterschritten werden:

Sehschärfe des besseren Auges oder beidäugige Gesamtsehschärfe: 0,8,

Sehschärfe des schlechteren Auges: 0,5

Werden diese Werte nur mit Korrektur erreicht, soll die Sehschärfe ohne Korrektur auf keinem Auge weniger als 0,5 betragen.

Die Korrektur mit Gläasern von mehr als plus 8,0 Dioptrien (sphärisches Äquivalent) ist nicht zulässig; dies gilt nicht für intraokulare Linsen oder Kontaktlinsen.

2.2.2 Übrige Sehfunktionen

Gesichtsfeld:

Normales Gesichtsfeld beider Augen, wenigstens normales binokulares Gesichtsfeld mit einem horizontalen Durchmesser von mindestens 140 Grad, insbesondere muss das zentrale Gesichtsfeld bis 30 Grad normal sein. Insgesamt sollte das Gesichtsfeld jedes Auges an mindestens 100 Orten geprüft werden. Ergeben sich unklare Defekte oder steht nicht zweifelsfrei fest, dass die Mindestanforderungen erfüllt werden, so hat eine Nachprüfung an einem manuellen Perimeter nach Goldmann mit der Marke III/4 zu erfolgen.

Beweglichkeit:

Ausschluss bei Doppeltsehen im Gebrauchsblickfeld (d.h. 25 Grad Aufblick, 30 Grad Rechts- und Linksblick, 40 Grad Abblick). Ausschluss bei Schielen ohne konstantes binokulares Einfachsehen.

Farbensehen:

Rotblindheit oder Rotschwäche mit einem Anomalquotienten unter 0,5 zulässig bei den Klassen D, D1, DE, D1E und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Bei den Klassen C, C1, CE und C1E genügt Aufklärung des Betroffenen über die mögliche Gefährdung.

2.2.3 Für Inhaber einer bis zum 31.12.1998 erteilten Fahrerlaubnis reichen abweichend von Nrn. 2.2.1 und 2.2.2 folgende Mindestanforderungen an das Sehvermögen aus:

2.2.3.1 Zentrale Tagessehschärfe

Klassen C, C1, CE, und C1E und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Bei Beidäugigkeit:

Sehschärfe des besseren Auges oder beidäugige Gesamtsehschärfe: 0,7,

Sehschärfe des schlechteren Auges: 0,2.

Bei Einäugigkeit (d.h. Sehschärfe des schlechteren Auges unter 0,2): 0,7

Klassen D, D1, DE, D1E

Sehschärfe des besseren Auges oder beidäugige Gesamtsehschärfe: 0,7,

Sehschärfe des schlechteren Auges: 0,5.

2.2.3.2 Übrige Sehfunktionen

Gesichtsfeld:

Normales Gesichtsfeld beider Augen, wenigstens normales binokulares Gescihtsfeld mit einem horizontalen Durchmesser von mindestens 140 Grad, insbesondere muss das zentrale Gesichtsfeld bis 30 Grad normal sein. Ergeben sich unklare Defekte oder steht nicht zweifelsfrei fest, dass die Mindestanforderungen erfüllt werden, so hat eine Nachprüfung an einem manuellen Perimeter nach Goldmann mit der Marke III/4 zu erfolgen.

Bei zulässiger Einäugigkeit (Klassen C, C1, CE, C1E und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung): Normales Gescihtsfeld eines Auges.

Beweglichkeit:

Ausschluss bei Doppeltsehen im Gebrauchsblickfeld (d.h. 25 Grad Aufblick, 30 Grad Rechts- und Linksblick, 40 Grad Abblick). Ausschluss bei Schielen ohne konstantes binokulares Einfachsehen.

Bei zulässiger Einäugigkeit (Klassen C, C1, CE, C1E und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung): normale Augenbeweglichkeit, kein Augenzittern.

Stereosehen:

Normales Stereosehen.

Bei zulässiger Einäugigkeit (Klassen C, C1, CE, C1E und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung): keine Anforderungen.

Farbensehen:

 

Rotblindheit oder Rotschwäche mit einem Anomalquotienten unter 0,5 zulässig bei den Klassen D, D1, DE, D1E und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Bei den Klassen C, C1, CE und C1E genügt Aufklärung des Betroffenen durch den Augenarzt über die mögliche Gefährdung.

 

mfg Andy

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