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Auto nach Gutachten verkaufen bevor Versicherung Fall abschließt (Vollkaskoschaden)?

Themenstarteram 9. Mai 2024 um 10:45

Guten Tag,

leider hatte ich einen selbstverschuldeten Verkehrsunfall. Die Versicherung hat mich zu einer Werkstatt geschickt, um einen Kostenvoranschlag für eine Reparatur anfertigen zu lassen.

Da die Reparaturkosten aus dem Kostenvoranschlag der Versicherung zu hoch waren, wurde ein externer Gutachter vorbeigeschickt, der sich das Auto angeguckt & Fotos gemacht hat.

Nun habe ich vor kurzem das Gutachten inkl. Kaufangeboten aus einer Restwertbörse für mein beschädigtes Auto erhalten, zudem sind der Wiederbeschaffungswert, Restwert, Neupreis etc. detailliert im Gutachten aufgelistet.

Leider liegt der Fall noch bei der Versicherung, die bewerten es noch und es kann wohl noch ein wenig dauern meinte mein Versicherungsberater.

Ist es denn schon möglich, dass höchste Kaufangebot aus dem Gutachten anzunehmen und mein Auto zu verkaufen, obwohl der Schadensfall noch von der Versicherung bearbeitet wird?

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27 Antworten

Sofern das Gutachten einen (wirtschaftlichen) Totalschaden ausweist, kann man direkt an den Höchstbieter verkaufen.

Hat Dir die Versicherung das Schreiben mit Gutachten etc. zugesandt?

Da steht m.W. ebenfalls drin wie lange sich die Bieter an das Kaufangebot zu halten haben - was steht denn da drin?

Themenstarteram 9. Mai 2024 um 11:29

Zitat:

@Datschi0825 schrieb am 9. Mai 2024 um 13:25:20 Uhr:

Hat Dir die Versicherung das Schreiben mit Gutachten etc. zugesandt?

Da steht m.W. ebenfalls drin wie lange sich die Bieter an das Kaufangebot zu halten haben - was steht denn da drin?

Ich habe das Gutachten direkt vom Gutachter per E-Mail erhalten, zusätzlich hat auch die Versicherung das Gutachten von ihm bekommen. Die Kaufangebote sind bis zum 20.05. gültig.

M.E. bekommt die Versicherung das Gutachten und gibt es dann weiter.

Solltest Du also früher verkaufen wollen, dann würde ich einfach mal dort anrufen.

Vielleicht geben die Dir gleich das OK dazu.. Das wäre dann die sichere Seite, falls Du denn an den im Gutachten genannten Höchstbieter verkaufen willst

Das Gutachten ist da, der Gutachter kam von der Versicherung, es ist dein Auto. Verkauf es wenn du willst.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. Mai 2024 um 12:57:47 Uhr:

Sofern das Gutachten einen (wirtschaftlichen) Totalschaden ausweist, kann man direkt an den Höchstbieter verkaufen.

Die AKBs haben bei einem Vollkaskoschaden da etwas dagegen.

Beitrag editiert, Bezug wurde entfernt, Zimpalazumpala, MT-Moderator

Mal aus dem Muster des GDV

Zitat:

Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des Fahrzeugs bzw. mitversicherter Teile

müssen Sie unsere Weisungen einholen, soweit die Umstände dies gestatten. Sie müssen

unsere Weisungen befolgen, soweit Ihnen dies zumutbar ist.

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