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Autohaus kündigt meine Autofinanzierung (Santander)

Themenstarteram 23. April 2024 um 17:56

Hallo zusammen,

wir haben uns Mitte Februar einen Skoda Superb gekauft und finanzieren diesen über die Santander Bank. Um einen besseren Zins zu erhalten, haben wir zwei Zusatzversicherungen (RSV Plus und Safe Plus) abgeschlossen. Ich habe dann hier im Forum gelesen, dass es möglich ist, die Zusatzversicherungen zu widerrufen und den Finanzierungsvertrag zu den besseren Konditionen zu behalten. Im Finanzierungsvertrag heißt es, dass die Versicherungen monatlich gekündigt werden können und umabhängig vom Kreditvertrag laufen. Also haben wir diese innerhalb der Frist widerrufen. Das Autohaus hat mich daraufhin kontaktiert und richtig Stress gemacht. Nun habe ich diese Mail:

„Da Sie die Absicherungen (Kaufpreisschutz + RSV) widerrufen haben und der Zinssatz an die Finanzierungsprodukte gekoppelt war, ist die Finanzierung gekündigt worden.

Dementsprechend müssen wir eine neue Finanzierung abschließen.

Falls Sie das Angebot nicht annehmen möchten, bitte ich Sie den Kaufpreis (abzüglich Anzahlung) bis Ende der Woche zu Überweisen.“

Ich fühle mich hier im Recht und würde gerne von euch wissen, ob jemand einen Rat hat oder selbst schon in dieser Situation war.

 

Liebe Grüße und Danke vorab.

 

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27 Antworten

Zitat:

Und sollte der Händler tatsächlich kein Geld erhalten haben wie er behauptet - bist Du als Kunde automatisch schadfrei? Oder bist Du trotzdem haftbar für den Kaufpreis? Der Kreditnehmer bekommt doch gerade mitgeteilt

Als Kreditnehmer erwarte ich, dass mein Vertragspartner (Bank) mich über mögliche Probleme informiert. Das ist offenbar nicht geschehen. Eine E-Mail vom Autohändler würde ich allenfalls als Hinweis betrachten, aber nicht als Kündigung. Falls die Bank den Kredit nicht auszahlt und trotzdem die monatlichen Raten einbehält, würde sie ja vertragsbrüchig werden.

 

Abgesehen davon kann man davon ausgehen, dass Autokauf und Kredit in diesem Fall ein Koppelgeschäft darstellen. Der Kauf ist nur zustande gekommen, weil der Händler eine Finanzierung vermittelt hat. Falls der Kredit aus Gründen platzt, die der Kreditnehmer nicht zu verantworten hat, könnte man m. E. vom Kaufvertrag zurücktreten.

 

Dann soll der Händler halt klagen.

Zitat:

@SoulSurvivor78 schrieb am 24. April 2024 um 10:14:47 Uhr:

 

Als Kreditnehmer erwarte ich, dass mein Vertragspartner (Bank) mich über mögliche Probleme informiert. Das ist offenbar nicht geschehen. Eine E-Mail vom Autohändler würde ich allenfalls als Hinweis betrachten, aber nicht als Kündigung. Falls die Bank den Kredit nicht auszahlt und trotzdem die monatlichen Raten einbehält, würde sie ja vertragsbrüchig werden.

Schön und Recht - entbindet Dich aber doch nicht automatisch davon, den vereinbarten Kaufpreis zahlen zu müssen? Das wäre dann erstmal Dein Problem mit der Bank.

 

Zitat:

@SoulSurvivor78 schrieb am 24. April 2024 um 10:14:47 Uhr:

 

Abgesehen davon kann man davon ausgehen, dass Autokauf und Kredit in diesem Fall ein Koppelgeschäft darstellen. Der Kauf ist nur zustande gekommen, weil der Händler eine Finanzierung vermittelt hat. Falls der Kredit aus Gründen platzt, die der Kreditnehmer nicht zu verantworten hat, könnte man m. E. vom Kaufvertrag zurücktreten.

Na denn ... ich zweifle daran, dass es so einfach ist. Und bin gespannt wie es weiter geht

Es ist so wie von Einigen ausgeführt.

Es muss nichts überwiesen werden.

Das ist halt der Druck, den das Autohaus aufbaut, auf den viele reinfallen und einknicken.

Denk doch mal drüber nach @CivicTourer , soll der TE einfach Summe x überweisen? Ohne Rechnung? Bedarf es für eine ordentliche Buchführung nicht einer ordentlichen Rechnung mit Re-Nr., Steuer-ID, Kd-Nr. usw.? Alleine die Forumulierung bis Ende der Woche den Kaufpreis abzgl. Anzahlung... Geläufig ist innerhalb 14 Tage, sofort ohne Skonto, ... Und das steht auf einer ordentlichen Rechnung!

Zitat:

Schön und Recht - entbindet Dich aber doch nicht automatisch davon, den vereinbarten Kaufpreis zahlen zu müssen? Das wäre dann erstmal Dein Problem mit der Bank.

Wie gesagt: Wenn die Bank ein Problem sieht, den Vertrag einzuhalten, dann hat sie sich beim Kreditnehmer zu melden und muss den Vertrag (falls überhaupt möglich) kündigen.

 

Bei einem Koppelgeschäft darf ich als Kunde davon ausgehen, dass Händler und Bank die Abwicklung unter sich regeln, was sie normalerweise ja auch tun. Anders wäre es, wenn der Kredit separat abgeschlossen wird und man gegenüber dem Händler als Barzahler auftritt.

 

Zitat:

Alleine die Forumulierung bis Ende der Woche den Kaufpreis abzgl. Anzahlung... Geläufig ist innerhalb 14 Tage, sofort ohne Skonto, ... Und das steht auf einer ordentlichen Rechnung!

Exakt. Deshalb könnte man hier einen Betrugsversuch unterstellen. Per E-Mail einfach so zu einer Zahlung von zigtausend Euro auffordern, das ist schon nahe am Erbprinzen aus ... (Land bitte selbst dazudenken ;))

 

Ich glaube, ich würde mir den Spaß machen, den Händler um eine richtige Rechnung zu bitten. Weil ich ja nicht einfach so irgendwas irgendwohin überweisen kann und etwas für den Verwendungszweck benötige.

Wenn (!!) da dann noch etwas kommt, wird's lustig. Ich würde dann die Bestätigung der Bank einholen, dass der Händler den Kaufpreis erhalten hat.

Und damit könnte man den Händler anzeigen... Und hätte mehr als nur diese E-Mail in der Hand (was schon viel ist, normalerweise laufen diese Einschüchterungsversuche mündlich ab).

 

Wer dagegen einfach nur seine Ruhe haben möchte:

Mail ignorieren, nicht ans Telefon gehen, fertig.

 

PS: habe ich es nur überlesen oder ist hier noch unklar, ob das Auto bereits an den Käufer übergeben wurde?

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 24. April 2024 um 10:26:09 Uhr:

 

Und bin gespannt wie es weiter geht

Gar nicht.

Der TE ist schon wieder fort

Was ein Honk!

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 24. April 2024 um 10:26:09 Uhr:

Zitat:

@SoulSurvivor78 schrieb am 24. April 2024 um 10:14:47 Uhr:

 

Als Kreditnehmer erwarte ich, dass mein Vertragspartner (Bank) mich über mögliche Probleme informiert. Das ist offenbar nicht geschehen. Eine E-Mail vom Autohändler würde ich allenfalls als Hinweis betrachten, aber nicht als Kündigung. Falls die Bank den Kredit nicht auszahlt und trotzdem die monatlichen Raten einbehält, würde sie ja vertragsbrüchig werden.

Schön und Recht - entbindet Dich aber doch nicht automatisch davon, den vereinbarten Kaufpreis zahlen zu müssen? Das wäre dann erstmal Dein Problem mit der Bank.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 24. April 2024 um 10:26:09 Uhr:

Zitat:

@SoulSurvivor78 schrieb am 24. April 2024 um 10:14:47 Uhr:

 

Abgesehen davon kann man davon ausgehen, dass Autokauf und Kredit in diesem Fall ein Koppelgeschäft darstellen. Der Kauf ist nur zustande gekommen, weil der Händler eine Finanzierung vermittelt hat. Falls der Kredit aus Gründen platzt, die der Kreditnehmer nicht zu verantworten hat, könnte man m. E. vom Kaufvertrag zurücktreten.

Na denn ... ich zweifle daran, dass es so einfach ist. Und bin gespannt wie es weiter geht

Dass der Händler die sofortige Zahlung des Kaufpreises verlangt ... klingt schon sehr nach Drohgebärde...ohne Substanz. Der ist halt angepisst.

Zitat:

@SoulSurvivor78 schrieb am 23. April 2024 um 22:24:36 Uhr:

Überhaupt wäre die Frage, ob der Kreditvertrag einfach so rückabgewickelt werden könnte. Die Bank verdient an den Zinsen, die würden ihr dabei entgehen. Möglicherweise wäre eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen.

Nicht während der Widerrufsfrist. Dafür ist diese da :)

Der Kredit wurde ja nicht widerrufen, sondern die RSV. Ist nun aber egal, da der TE ja eine Eintagsfliege war.

Ohne Beteiligung des TE ist die weitere Diskussion sinnfrei.

**closed**

Zimpalazumpala, MT-Moderator

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