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Fehlerhafter Polizeibericht nach Verkehrsunfall Einfluss auf Schadensregulierung

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo zusammen,

meiner Frau ist heute an einer Straßeneinmündung auf eine Hauptstraße jemand Im Rückwärtsgang vorne ins Auto gefahren. An der Hauptstraße führte ein Fahrradweg lang welcher die Nebenstraße aus welcher wir kamen kreuzte. Der Unfallfahrer wollte einem Scooterfahrer Platz machen weil er mitten auf dem Fahrradweg stand und fuhr uns dann anscheinend ohne In den Rückspiegel zu schauen im Rückwärtsgang rein.

Meine Frau konnte so schnell leider nicht reagieren. Ich war selber Beifahrer und es ging ziemlich schnell und hat auch ganz schön geknallt.

Die Schäden sehen dennoch an beiden Fahrzeugen oberflächlich erstmal nicht so schlimm aus. Nummernschild ist verbeult und an der Stoßstange sind leichte Kratzer aber es ist nichts sichtbar eingebeult.

Da wir vorher noch nie in einen Unfall verwickelt waren und das Gegnerfahrzeug ein Wagen von Sixt ist, haben wir sicherheitshalber die Polizei hinzugezogen. Der Unfallverursacher schilderte den Fall wie oben beschrieben und gestand seine Schuld ein.

Die Polizisten haben auf den Unfallbericht dann geschrieben das er aus Unachtsamkeit nur rückwärts gerollt wäre weil Sie ihm ein Bußgeld von 100€ + Punkt ersparen wollten. Auch auf die 35€ verzichteten sie und verwarnten mündlich. Das gönne Ich dem Unfallverursacher auch vom Herzen, ich habe schließlich nichts davon wen er jetzt 100€ zahlen muss, der Schaden an meinem Auto ist dennoch da.

Auf meine Frage ob das auch keinen Einfluss auf die Schadensregulierung hat und die Versicherung vom

Unfallgegner sich dann bei der Schadensminderung herausredet und ggf. behauptet der Schaden kann so groß nicht sein weil die Straße eben ist und der Wagen nur gerollt ist antworteten die Polizisten ganz klar mit nein der Polizeibericht wird nicht für die Schadensregulierung herangezogen.

Ich konnte das nicht so ganz glauben, wollte dem jungen Mann aber auch nichts Böses und meine Frau musste ja selber den Bericht auch nicht unterschreiben.

Ich habe eben nochmal meine Versicherung angerufen und gefragt ob Sie die Aussage der Polizisten bestätigen kann weil was hat dann so ein Polizeibericht überhaupt für einen Sinn wenn daraus nichts herangezogen wird. Der Typ von der Versicherung konnte mir leider nicht wirklich helfen und meine nur er würde sich so gut es geht absichern und hat mir nur gesagt wir sollen bei der gegnerischen Versicherung anrufen und den Unfall melden und den Sachverhalt schildern.

Wie seht ihr das, ich hab leider bis jetzt Gott sei Dank nie einen Rechtsanwalt gebraucht und habe daher auch keine Rechtsschutzversicherung denke darüber aber gerade nach um in solch einem Fall diese Fragen schnell und einfach klären zu können.

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33 Antworten

Liegt dir denn der bericht vor und geht daraus der vorgang sowie das Schuldeingeständnis hervor?

 

Habt ihr fotos gemacht? Ggf. Ein Video?

 

Wer ist die gegnerische versicherung?

Danke für deine Antwort.

Ja der Bericht liegt vor und der Vorgang geht daraus vor, nur eben nicht Rückwärstfahren um Rollerfahrer Platz zu machen sondern rückwärtsrollen wegen Unachtsamkeit. Es steht auch drin das beide PKW vorher an der Einmündung zum stehen kamen. Und es steht drunter es kommt zu leichten Schäden an beiden PKW, auch fragwürdig inwiefern der Polizist das Oberflächlich beurteilen kann.

Der Verursacher hat diesen Bericht unterschrieben und damit seine Schuld eingestanden.

Fotos haben wir gemacht, ein Video leider nicht.

Die gegnerische Versicherung ist die

Verti Versicherung AG (Bereich Sixt)

Spielt doch keine Rolle, ob er gefahren oder gerollt ist.

Der Schaden ist vorhanden.

Ich sehe hier keine Probleme, die angelgenheit schein eindeutig.

 

Die Schadenwertbeurteilung des Polizisten spielt keine Rolle.

Wenn der Unfallverursacher sein Fehlverhalten bei der Polizei angegeben hat, gibt es keine Probleme.

Die privatrechtliche Schuldfrage ist nicht davon abhängig ob die Polizei mündlich verwarnt hat, mit Verwarnungsgeld oder mit einer Anzeige.

Entscheidend ist ob der Unfallhergang eindeutig geklärt ist und dies ist nach deiner Schilderung der Fall.

Irgendwie falsches forum

Vielen Dank für eure Abtworten, der Thread wurde automatisch hierher geschoben, vermutlich weil ich Golf 7 als Fahrzeug angegeben habe, tut mir leid.

Mir ging es nicht um die Schuldfrage, die ist eindeutig geklärt. Mir ging es nur um den fehlerhaften Eintrag gerollt statt gefahren. Entschuldigt mein Unwissen aber ich habe immer so im Kopf das Versicherung alles versuchen um die Schadensregulierung so klein wie möglich zu halten, und wenn der Schaden der sich ggf. unter der Frontschürze versteckt größer ist als mit 1 km/h auf ebener Fahrbahn drauf gerollt dann könnte sich die Versicherung darauf berufen und behaupten der Schaden passt nicht zum Polizeibericht und wird nicht reguliert.

Aber wahrscheinlich übertreibe ich da und bin einfach zu vorsichtig.

Vielen Dank für eure Bemühungen und ein schönes Wochenende!

Gerollt, gefahren oder geschoben, das spielt bei einem Sachschaden keine Rolle. Dein Unfallgegner ist schuld und fertig. Das andere spielt erst eine Rolle bei Personenschaden. Dann muss aus gerollt oder gefahren ermittelt werden, ob leichtfertig, fahrlässig oder grob fahrlässig. Das ist für das Strafmaß wichtig. Ich finde es gut, dass die Polizisten für einen geringen Sachschaden so entschieden haben. Für die Regulierung spielt das keine Rolle.

....das wichtigste an der ganzen Sache ist : Das Ding hat ein Aktenzeichen bei der Polizei !

Da kann sich keine Versicherung mehr raus winden ,- und das tun die ja gar zu gerne .

Meine Empfehlung: geh zu einem Anwalt der regelmäßig Verkehrsunfälle bearbeitet. Zum einen ist es euer erster und ihr habt daher davon keine Ahnung und zum anderen muss euch die gegnerische Versicherung die Gebühren für den Anwalt erstatten. Für die ist es übrigens nicht der erste Unfall. Kein grosses Ding, aber freiwillig erinnern die dich nicht an alle Ansprüche die du hast.

Zitat:

@MobyDick schrieb am 11. Februar 2023 um 20:40:48 Uhr:

Meine Empfehlung: geh zu einem Anwalt der regelmäßig Verkehrsunfälle bearbeitet. Zum einen ist es euer erster und ihr habt daher davon keine Ahnung und zum anderen muss euch die gegnerische Versicherung die Gebühren für den Anwalt erstatten. Für die ist es übrigens nicht der erste Unfall. Kein grosses Ding, aber freiwillig erinnern die dich nicht an alle Ansprüche die du hast.

Der einzig wirklich sinnvolle Tipp den man geben kann.

Die Schuldfrage ist nach Polizeibericht eindeutig, jetzt geht's "nur" noch darum die Regulierung sauber durch zu bekommen. Leider heutzutage ohne Anwalt kaum noch möglich.

Die unfallaufnehmenden Polizeibeamten haben den Verursacher vermutlich an Position 01 und deine Frau an 02 in der Unfallmitteilung eingetragen.

Diese Unfallmitteilung dient in erster Linie zum Austausch der erforderlichen Daten für die Unfallregulierung.

Einen Unfallbericht, den der Verursacher unterschreibt ist mir nicht bekannt.

In welchem Bundesland war der Unfall?

 

In der Regel braucht es bei klarer Rechtslage keinen Anwalt.

Erst wenn der Verursacher seine Schuld abstreiten sollte, gibt es evtl Ärger.

 

Sei positiv und wende dich an die gegnerische Versicherung.

Bei Bagatellschaden würde ich mir keinen Kopf machen.

 

Viel Erfolg.

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