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KFZ Hilfe Voraussetzung

Themenstarteram 27. April 2024 um 19:52

Hi,

ich las- und lese hier immer, dass die Grundvoraussetzungen zur Kraftfahrzeughilfe Schwerbehinderung (min. GdB 50) UND ein vorhandenes Merkzeichen sind. Steht so in keinem Gesetzestext, dass zur Schwerbehinderung mindestens ein Merkzeichen G vorhanden sein muss.

Was stimmt denn nun? Schwerbehinderung mit oder ohne Merkzeichen?

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12 Antworten

Du brauchst schon das "passende" Merkzeichen. Du kannst ja auch Aufgrund von organischen Krankheiten ein Grad von >50% haben ohne in deiner Mobilität eingeschränkt zu sein.

Themenstarteram 28. April 2024 um 10:19

Du kannst auch einen GdB von 100 und G, aG, H und B als Merkmale haben, ohne einen Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe zu haben. Das war aber nicht meine Frage.

Du brauchst einen Job und das Auto muss für den Weg zur Arbeit notwendig sein. Zuständigkeit AA oder DRV hängt von den Gesamtjahren deiner bisherigen Beschäftigung ab. Ab 15 Jahren ist es DRV.

Sollte dein Handicap auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen sein steht die zuständige Unfallkasse für die Kohle ein.

Themenstarteram 28. April 2024 um 11:21

Ich weiß um die Zuständigkeiten. Also ist nur GdB 50 und mehr die grundlegende Anspruchsvoraussetzung, nicht ein zusätzliches Merkmal.

Auch erwerbsunfähige Schwerbehinderte haben einen grundsätzlichen Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe, stützt sich auf den Anspruch auf soziale Teilhabe.

Soziale Teilhabe ist immer schwierig.

Habe ich bereits heute morgen geschrieben, ohne passendes Merkzeichen gibts nix. Z.B. Dialysepatient kann auch >50% haben, kann aber Öffis nutzen.

Themenstarteram 28. April 2024 um 16:59

Erstaunlich... Wir scheinen aneinander vorbei zu schreiben. Du verstehst nicht, was ich meine und ich kanns dir offenbar nicht verständlich machen.

Sicher mein Fehler...

Egal, lassen wir das. Das Forum scheint für meine Frage der falsche Anlaufpunkt zu sein.

Danke dennoch, hat sich erledigt.

Zitat:

@Bohli schrieb am 28. April 2024 um 16:53:14 Uhr:

Habe ich bereits heute morgen geschrieben, ohne passendes Merkzeichen gibts nix. Z.B. Dialysepatient kann auch >50% haben, kann aber Öffis nutzen.

Themenstarteram 29. April 2024 um 6:53

Um das abschließend zu klären. Es gibt Krankheits Konstellationen, bei denen NOCH NICHT MAL eine Schwerbehinderung vorliegen muss, um einen Rechtsanspruch auf Kraftfahrzeughilfe zu erwerben.

Von wegen Schwerbehinderung UND Merkzeichen.

Es wäre hilfreich, wenn hier- und anderswo nicht auf Fragen derart geantwortet würde, wie der Einzelne höchstpersönlich, aus seiner eigenen Behinderung heraus "urteilt", was er selber bei anderen als angemessene Hilfe ansieht- und/- oder meint wem (warum auch immer) keine Hilfe zustünde.

Dass Jeder denkt, nur er/sie selber habe die allerschlimmste Behinderung, aus der sich KFZ Hilfe ergibt, und andere müssen sich persé hinten anstellen, bzw. haben keinen Anspruch, hilft da wenig. Meinen/Glauben ist NICHT Wissen.

Zitat:

@Ms.Verstaendnis schrieb am 29. April 2024 um 08:53:42 Uhr:

Um das abschließend zu klären. Es gibt Krankheits Konstellationen, bei denen NOCH NICHT MAL eine Schwerbehinderung vorliegen muss, um einen Rechtsanspruch auf Kraftfahrzeughilfe zu erwerben.

Na wenn du doch alles schon besser weißt, warum fragst du dann hier bei den ganzen "Unwissenden".

Und dann auch noch angepisst zu sein wenn keine hochwissentschaftlichen, juristischen Fachantworten kommen.

Hier sind nur Laien die helfen wollen, und nein keiner hier fühlt sich als Oberkranker gegenüber den anderen.

Ein schönes Leben noch.

Themenstarteram 29. April 2024 um 11:41

JETZT weiß ichs besser, nachdem ich final, sowohl beim Rentenversicherungsträger, als auch beim zuständigen LWL, die entsprechenden Fachabteilungen erreicht habe.

Als ich hier fragte, wusste ichs NOCH nicht besser ;).

Eher du scheinst mir etwas angesäuert.

Hinterfrag dich mal ganz ehrlich selber, wieso. Hat vermutlich eher nix mit meinem "Besserwissen" zu tun ;) wohl eher damit, dass es zu erzürnen scheint, dass die "Behinderten light" jetzt auch noch an das Geld der "echten Behinderten" wollen.

Kleiner Tipp, weder gönne ich Jemandem im Rollstuhl zu sitzen, noch gönne ich mir meine Behinderung. In diesem Sinne, gleiches Recht für Alle, auch wenns Manchem schwer zu fallen scheint.

@ Ms. Verstaendnis wie bist Du denn drauf?! Echte Behinderte - Behinderte Light vs. Zorn, Finanzneid ..... so eine These hab ich ja noch nie gehört, bist Du eventuell komisch unterwegs, warum auch immer. Ich habe in den letzten vierzig Jahren bedingt durch mein Amt als Schwerbehindertenvertreter und Mitglied in verschiedenen Arbeitskreisen mit vielen Dutzenden Betroffenen Kontakt gehabt/zusammen gearbeitet sorry aber so was verschwurbeltes ist mir dabei noch nie untergekommen.

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