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Kfz Unfall - Unschuldig - trotz Rechtschutzversicherung, Rechtsanwaltskosten zu zahlen ?

Themenstarteram 11. Januar 2024 um 10:09

Hi,

 

folgender Sachverhalt:

 

2018 gab es einen Autounfall, betroffen waren 2 Kollegen mit ihren Fahrzeugen und 2 andere Fahrzeuge.

 

Ich war zwar mit meinem Wagen auch dabei, habe aber nur einen Schaden dadurch gehabt, dass ich über die Fahrzeugwrack-Teile gefahren bin und dadurch unterm Wagen einen Schaden hatte.

 

Es gab eine Hauptverhandlung, in der meine Kollegen verloren hatten.

Ich hatte eine Rechtschutzversicherung, und ging zum Anwalt, so entstand eine Nebenklage gegen den „Verlierer der Hauptverhandlung“.

 

Mein Anwalt sagte mir, dass wir warten sollten, was aus der Hauptverhandlung für ein Urteil entsteht, danach könnten wir an die Versicherung heran treten, die das Verfahren verloren hat.

 

Nach 4 Jahren war ein Urteil aus der Hauptverhandlung bekanntgegeben worden, analog dessen forderte mein Anwalt direkt bei der Versicherung meinen Schaden i.H.v. 2338,27 € ein.

 

Die Versicherung hat den Betrag bezahlt, mein Anwalt hat mir aber ebenfalls eine Rechnung zukommen lassen, die ich nicht ganz nachvollziehen konnte.

 

Ich sollte bezahlen:

 

• 1,3 Geschäftsgebühr 288,60€

• Post 20 Euro

• 19% MwSt.

 

In Summe: ? 367,23 €

 

Diesen Betrag hat er aus der Zahlung von der Versicherung gekürzt und mir die Differenz zugesendet.

Ich fragte damals an, wieso ich bezahlen muss, da meinte er das meine Rechtschutzversicherung für die zweite Instanz keine Kostenzusage erteilt hatte.

 

Ich hatte das zwar zur Kenntnis genommen, aber war überrascht.

 

 

Ich habe jetzt mal trotzdem die Rechtsschutzversicherung angeschrieben, sie sagten mir, dass sie bereits 609,88 Euro an meinen Anwalt bezahlt hatten.

? Leistungszeit: 24.01.2019 bis 18.08.2022

( Verfahrenskosten, Geschäftsgebühr, usw.)

 

Die Leistungszeit aus meiner Rechnung i.H.v. 367,23€ ist vom 24.01.2019 bis zum 24.02.2023

 

Kann das hier alles passen?

 

- Muss diese Anwaltskosten nicht die gegnerische Versicherung bezahlen ? Ich bin doch geschädigter gewesen?

 

- müsste der Anwalt nicht die Kosten ab dem 19.08.2022 bis 24.02.2023 berechnen? Oder ist das eh egal weil es auf den Gegenstandwert hinaus läuft und nicht auf die Leistungszeit?

 

Nachdem die Hauptverhandlung abgeschlossen war, kontaktierte mein Anwalt mich, dass ich das Urteil aus der Hauptverhandlung von meinen Kollegen besorgen soll, sodass er weiter machen könne.

 

Ich bekam die Urteile nicht so schnell, daher hatte sich der Anwalt an das Landgericht gewendet und das Urteil so erhalten.

Danach hat er nur noch ein Schreiben an die gegnerische Versicherung gesendet, daraufhin kam dann schon die Auszahlung analog Gutachten.

 

Mit freundlichen Grüßen

DreiliterSMG

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5 Antworten

Zitat:

... daher hatte sich der Anwalt an das Landgericht gewendet und das Urteil so erhalten.

Danach hat er nur noch ein Schreiben an die gegnerische Versicherung gesendet, daraufhin kam dann schon die Auszahlung analog Gutachten.

Außergerichtliche Tätigkeit nach Abschluss des Verfahrens?

---> DAV Prozesskostenrechner = kommt hin bei Streitweet 2.338€.

Das war aber nicht die Frage

.

Zitat:

@wowi51 schrieb am 11. Januar 2024 um 13:45:59 Uhr:

Das war aber nicht die Frage

.

Doch, das ist eine mögliche Antwort.

Das wurde schon mehrfach gepostet und mit dem Verweis auf Rechtsberatung wieder geschlossen.

https://www.motor-talk.de/.../PostJump.html?postId=66572603&highlight

Im Übrigen geht es wohl um diesen Unfall: https://www.motor-talk.de/.../...cken-hals-schmerzen-t6506718.html?...

Ich mache dann hier auch wieder, mit identischer Begründung wie im VS Forum, zu.

Gruß

Zimpalazumpala , MT-Moderator

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