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Rätsel Motorrad Zulassung

Themenstarteram 29. Januar 2024 um 11:21

Servus beinand,

ich hätte ein kleines Rätsel für euch TÜV-Experten. Nämlich hab ich mir vergangenes Wochenende eine Husqvarna zugelegt. Aktuell steht das Moped in der Nähe meines Zweitwohnsitzes und wird im laufe der nächsten Wochen dorthin transportiert.

Jetzt wirds komplex.

Das Motorrad ist abgemeldet und der TÜV ist abgelaufen. Dazu kommt das ich das Motorrad noch drosseln muss und dafür die dementsprechende Eintragung brauch.

Seitdem das anmelden auf den Zweitwohnsitz nicht mehr erlaubt ist hab ich mir das ganze so vorgestellt.

- Versicherung abschließen -> eVB-Nummer

- TÜV machen lassen im Zweitwohnsitz und Drossel eintragen lassen -> HU-Bericht

- mit HU-Bericht in Erstwohnsitz fahren und Motorrad anmelden und Taferl abholen

- zurück zum Zweitwohnsitz und losfahren

Meine Frage ist jetzt ob das so möglich ist oder obs vielleicht nicht sogar leichter geht. Kann man die Drossel bei einem beliebigen TÜV eintragen lassen oder muss das im Erstwohnsitz geschehen.

Ich bedank mich schon mal in vorraus und hoffe das ich es nicht all zu verwirrend formuliert habe.

 

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12 Antworten

Taferl? ....ich vermute das Du an österreichische Geflogenheiten denkst?

Die Hauptuntersuchung kannst Du wahlweise in Flensburg, Rosenheim, Görlitz oder Köln machen lassen. Die unterliegt keiner Ortsbindung. Und wenn Du eine freie Kfz- oder gar Motorradwerkstatt in der näheren Umgebung haben solltest: viele von denen haben ein- bis zweimal in der Woche einen Sachverständigen einer der Prüforganisationen (DEKRA, KÜS, TÜV, ...) zur HU-Abnahme im Haus.

In D ist das so: Du holst Dir die EVB für ein Kurzzeitkennzeichen. M.W. kannst Du Kurzzeitzulassungen unabhängig vom Wohnort machen. Mit dem Kurzzeitkennzeichen darftst Du dann nur vom Standort des Fahrzeugs bis zur nächstgelegenen Prüfstelle fahren, sofern die HU abgelaufen ist. Du musst also den Termin bei der Zulassungsstelle und den bei der Prüfstelle/TÜV so abstimmen, dass Du innerhalb der Kurzzeitzulassung das Fahrzeug vorführen kannst. Denk auch daran, dass nicht nur HU sondern auch eine Eintragung zu machen ist. Das will die Prüfstelle vorher wissen!

Wenn das Fahrzeug abgenommen ist, kannst Du im ganzen Land zum Zwecke der Probe und Überführung bis zum Ablauf der Zulassung herumfahren. Die nicht gerade günstige Prämie für das Kurzzeitkennzeichen wird oft von den Versicherern auf einen nachfolgenden regulären Vertrag angerechnet/verrechnet.

Ich würde erst den TÜV machen lassen und wenn du da durch bist die Versicherung beauftragen. Das Teil musst du eh mit Hänger zum TÜV bringen.

Ohne gültigen TÜV bekommst du keine Art von Kennzeichen, auch kein Kurzkennzeichen.

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) Stand 15.02.2024

§ 42 Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen

Zitat:

(Abs. 1) Ein Fahrzeug darf, wenn es nicht zugelassen ist, zu Probefahrten oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn ...

2. gültige Nachweise über eine bestandene Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung, soweit diese nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich sind, vorliegen,

Zitat:

(Abs. 7) Liegen die Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 nicht vor oder liegt der Ablauf der Frist für die nächste Hauptuntersuchung oder die nächste Sicherheitsprüfung nach § 29 Absatz 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vor dem Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens, dürfen abweichend von Absatz 1 ohne einen Nachweis der durchgeführten Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung nur Fahrten zu einer Untersuchungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeuges zuständig ist, oder in einen angrenzenden Bezirk und zurück zum Standort durchgeführt werden.

Geht's überhaupt um D?

Dann muss er das KZK aber am Standort des Mopeds beantragen und dort zur HU fahren, wenn sein Hauptwohnsitz nicht gerade im Nachbar LK liegt.

Und solange das Möp nicht gedrosselt ist, darf er es vermutlich gar nicht fahren.

Aha was dazu gelernt.

Wo ist das Problem? Das Kurzzeitkennzeichen wird am Standort des Kfz beantragt und dort wird zur Erlangung der HU/Eintragung zur nächstgelegenen Prüfstelle gefahren.

In D ist das so.

Ich kann als Münchner in Hambur ein Kfz kaufen und zur Überführung ein Hamburg ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Hat das Kfz keine gültige HU, muss ich vor der Überführungsfahrt in HH zur nächstgelegenen Prüfstelle, wozu mich das Kurzzeitkennzeichen berechtigt.

Solange das Fahrzeug nicht gedrosselt ist,darf er das ohne den richtigen Führerschein auch mit KZK nicht fahren.

Das hatte ich nicht bedacht - sorry!

Richtig. Das Fzg. muss zur Fahrerlaubnisklasse passen.

Und...Beispiel Hamburg-München:

-Du darfst nicht mit dem KZK von Hamburg nach München (Deinem Wohnort) und dort erst zum TÜV fahren.

...es gilt die unmittelbare, direkte Fahrt.

Erst wenn TÜV gegeben ist, dürfen ausgedehnte Probefahrten mit dem KZK vorgenommen werden.

Achtung: keine Personen unter 25 Jahre probefahren lassen

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