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Riss in Frontscheibe, aber kein Steinschlag. Ursache? Wie bei Teilkasko argumentieren?

Themenstarteram 1. Mai 2024 um 19:23

Hallo,

die Frontscheibe an unseren Opel Vectra hat einen Riss am Scheibenrand, der sich gemächlich ausbreitet. Es ist aber kein Steinschlag zu erkennen. Wie kann so etwas passieren?

Wie argumentiere ich bei der Teilkasko? Die bezahlen doch nur Steinschlag im Sichtfeld oder Steinschlag mit Riss. Aber wenn die Rissursache unklar ist und der Hergang unbekannt ist?

MfG

Chris

 

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7 Antworten

Das kommt vom Rost im Scheibenrahmen. Rost hat ein größeres Volumen als der Stahl. So drückt es punktuell das Glas hoch und das bricht dann. Den Scheibenwechsel zahlt die TK. Die ggf. nötigen Blecharbeiten (kleben oder schweissen lassen) sind eigenes Vergnügen.

Glasschaden melden, zum Partnerbetrieb der TK fahren und den Ablauf abstimmen. Die SB zahlt man gewöhnlich in der Werkstatt.

Eventuell war der Steinschlag so klein, dass er nicht erkennbar ist, aber so groß, dass er einen Riss verursacht hat. Eventuell ist es ein Spannungsschaden. Eventuell durch Rost im Rahmen verursacht. Eventuell ist es ... tatsächlich vollkommen egal. Und du musst auch gar nicht argumentieren, nur den Schaden melden.

Sogar bei Selbstverschulden eines Glasbruches tritt die Teilkasko sein, lies meine praktischen Erfahrungen gern mal hier: https://www.motor-talk.de/forum/heckscheibe-erneuert-t5756455.html

Zitat:

@chris6 schrieb am 1. Mai 2024 um 21:23:20 Uhr:

...Wie argumentiere ich bei der Teilkasko?...

Meine TK hat der Grund garnicht interessiert, ich hab mir die WSS selber mit ner Holzlatte geknackt.

Themenstarteram 1. Mai 2024 um 20:30

Hallo,

muss die Werkstatt beim Reparaturkostenübernahmeantrag das Schadensbild und die vermutliche Schadensursache (Rost im Scheibenrahmen) gleich mit angeben? Kann sich die Versicherung da rausreden, von wegen Verschleißfolgeschaden?

MfG

Chris

Geh einfach zu einem erfahrenen Autoglasbetrieb ( nicht unbedingt zu dem mit der Radiowerbung) und lass die das machen. Nicht vorher selbst melden und ausfragen lassen.

Vorher den Schaden der Versicherung melden, sollte er tun

Da empfehle ich einfach mal in den AKB nachzuschauen:

- Glas ist gegen Bruch versichert

Die einzige Ausnahme dürfte Absicht (Vorsatz) sein und nicht die eigene "Dusseligkeit" ;-)

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