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Verkauf als ET-Spender / Bastler / Export

Themenstarteram 9. Mai 2024 um 19:01

Hallo,

Freund von mir möchte sein Auto als "siehe Titel" verkaufen.......da er nicht mehr durch den TÜV gekomen ist .

was sollte alles im Kaufvertrag stehen ?

 

MfG

 

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2 Antworten

Ich würde einen der Standardverträge nehmen (ADAC / mobile o.ä.), HU nicht bestanden reinschreiben, Prüfbericht erwähnen und in Kopie drantackern (Fotos vom Käuferexemplar machen) und vereinbaren, dass es als Bastlerfahrzeug ohne Gewährleistung von privat an privat verkauft wird.

Kein TÜV, Bastlerfahrzeug/Ersatzteilspender.

Mehr würde ich nicht reinschreiben. Keine detaillierte Aufzählung von Mängeln oder gar Diagnosen. Sowas wird sonst später gern für Nachverhandlungen rangezogen, weil nicht vollständig oder die Diagnose nicht zutreffend ist.

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