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Wer meldet Versicherung ab?

Themenstarteram 15. April 2024 um 15:47

Hallo,

ich verkaufe mein Motorrad an einen Händler. Da ich noch keine Erfahrung habe frage ich mich wie das bei einem Händler abläuft. Im Internet steht überall das der Händler das macht und man sich da keinen Kopf machen muss. Aber stimmt das und wie läuft so etwas ab?

Ich werde nächste Woche das Fahrzeug incl. Kaufvertrag und Papiere zum Händler bringen. Unterschreiben lasse ich mir den Kaufvertrag und die Veräußerungsanzeigen für Versicherung und Zulassungsstelle. Reicht das nicht normal wenn ich die Veräußerungsanzeigen an Versicherung und Zulassungsstelle schicke? Und was passiert mit meinem Nummernschild? Ich lese im Internet auch, dass ich das brauche um auf der Zulassungsstelle das Fahrzeug abzumelden. Wieso dann die Veräußerungsanzeige wenn der Händler das macht?

Kann mir vielleicht kurz und bündig schreiben wie ich am besten vorgehe? Herzlichen Dank!

Jonny

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29 Antworten

Die Zahlungspflicht für Versicherung und Steuern erlischt mit der Abmeldung bei der KFZ-Zulassungsstelle und nicht eher. Lässt der Händler sich evtl noch paar Tage feiern zahlst du erstmal weiter.

Zum Abmelden wird das Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 benötigt. Wenn du das Fahrzeug abgemeldet übergibst, sind die Veräußerungsanzeige an Versicherung und Zulassungsstelle nicht erforderlich.

Ob der Händler oder du das Motorrad abmeldest, sollte Teil der Verkaufsverhandlungen sein und schriftlich festgelegt sein. Diese Vereinbarung sollte dann auch eingehalten werden.

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 15. April 2024 um 17:51:12 Uhr:

Die Zahlungspflicht für Versicherung und Steuern erlischt mit der Abmeldung bei der KFZ-Zulassungsstelle und nicht eher.

Das stimmt so nicht. Für die Steuer mag das richtig sein, die Versicherung erlischt bei einem Verkauf aber mit Verkauf nicht mit Abmeldung. Die Versicherung geht nicht auf den neuen Eigentümer über.

--> Risikowegfall

@Whirrun_of_Bligh

 

So so...

 

https://www.allianzdirect.de/.../?...

Zitat:

Kann mir vielleicht kurz und bündig schreiben wie ich am besten vorgehe?

So wie "schwarzeBandit" es geschrieben hat.

Du klärst mit dem Händler, ob du es abmelden sollst oder ob er es abmeldet und das nimmt man in den Kaufvertrag mit auf oder bestimmt es sonst schriftlich.

Normalerweise macht das der Händler dann, weil du ihm sonst den Fahrzeugschein noch nicht geben kannst, da du den für die Abmeldung benötigst. Wenn du es vorher abmeldest, müsstest es auf dem Hänger hinbringen. Versuchs daher dem Händler aufzudrücken. :P

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 15. April 2024 um 19:42:04 Uhr:

@Whirrun_of_Bligh

So so...

Ja, okay sie geht über. Bezogen auf das "zahlst du erstmal weiter." stimmt es aber trotzdem nicht.

Aber MEINE Zahlungspflicht endet mit Verkauf und nicht mit Abmeldung. ;-)

"Wenn du es vorher abmeldest, müsstest es auf dem Hänger hinbringen."

§ 10 Abs 4 FZV könnte hier helfen.

Zitat:

§ 10 Abs 4 FZV könnte hier helfen.

Sofern es am gleichen Tag ist, meinst du? Ja, das stimmt.

Du kannst es auch zum Händler bringen, die beiden Sicherheitscodes freilegen und online abmelden.

Deine Zahlungspflicht endet nicht mit dem Verkauf, die Versicherung geht zwar auf den Käufer über, nur haften beide dann für den Versicherungsbeitrag.

Da der ja meistens schon bezahlt ist, zahlt bis zur Abmeldung der Verkäufer. Siehe immer Nachtrag zum Versicherungsschein

Zitat:

Deine Zahlungspflicht endet nicht mit dem Verkauf, die Versicherung geht zwar auf den Käufer über, nur haften beide dann für den Versicherungsbeitrag.

Ja, da hat meine Versicherung taggenau auf den Tag des Kaufvertrages abgerechnet, obwohl ich das Auto angemeldet an das Autohaus verkauft habe. Das Auto war noch ca. 1 Woche länger angemeldet, weil wir "spontan" den Vertrag unterschrieben haben, ich dann erst ein paar Tage später den Brief + Schein + CoC nachreichen konnte (wegen Terminschwierigkeiten).

Nachtrag zum Versicherungsschein:

Grund der Ausfertigung

Beendigung des Vertrags: Fahrzeug veräußert oder Wagnis weggefallen

Wie gesagt, taggenau zum Kaufvertrag und der Rest wurde zurücküberwiesen. Aber dann ist meine Versicherung halt vielleicht da einfach kulant.

Ist Deine Versicherung die HUK Coburg oder HUK 24?

Die haben das bei mir auch so abgerechnet. Habe auch schon angemeldet erkauft und musste ab Verkaufsdatum keinen Beitrag weiter bezahlen.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 17. April 2024 um 17:35:41 Uhr:

Ist Deine Versicherung die HUK Coburg oder HUK 24?

Ja, tatsächlich. ;-)

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