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Wohnmobil gekauft.... nun Modell und Ausstattung anders

Citroën Wohnmobile
Themenstarteram 27. April 2024 um 18:01

Habe vor ca 6 Wochen ein neues Wohnmobil Bürstner teilintegriert Citroen ,beim Fachhändler ausgesucht .

Wir konnten uns das Modell auf dem Firmen Gelände anschauen und uns mit der Ausstattung vertraut machen...dazu haben wir auch ein paar Extras einbauen lassen.den Kaufvertrag haben wir auch am selben Tag gemacht,und sind in Vorkasse gegangen,,

Jetzt war nach über 6 Wochen der Übergabe Termin und als wir bei der Einweisung gemerkt haben dass jetzt ein ganz anderes Modell da stand...waren wir erst etwas erstaunt und der Verkäufer wollte ein Teil nachrüsten,aber da manche Sachen nicht möglich sind umzubauen( Innenausstattung Farbe der Möbel z.B.,hat er uns angeboten vom Kauf zurück zu treten....wir willigten ein.und wir sollten innerhalb einer Woche unser schon bezahltes Geld bekommen.....das haben wir uns schriftlich bestätigt lassen....

Jetzt sollen wir plötzlich mit Fotos beweisen dass es sich um ein anderes Modell handelt....

Das Auto steht noch beim Händler und wir sind noch keinen Meter gefahren....(3 Std entfernt von uns)

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13 Antworten

Ein paar Angaben zum Fahrzeug (Modell, Motorisierung, Ausstattung, Erstzulassung, Laufleistung etc.) sind meist ganz hilfreich.

Themenstarteram 27. April 2024 um 19:49

Es handelt sich um einen Bürstner Citroen neu

Es wurde uns ein Modell gezeigt und wir sagten... genau den,der ist es....und die haben dann einen anderen aufgeschrieben.....da ist wohl ein Fehler mit den Papieren passiert...wir bekamen dann den Kfz Brief....und wir haben ihn zugelassen...

Ich hab das Thema mal verschoben, da es ja nicht direkt mit Citroën zu tun hat.

Welches Modell steht denn im Kaufvertrag?

 

Wir hatten ein ähnliches Problem, ebenfalls ein Bürstner (am Ende sind wir noch beim gleichen Händler...). Da stand dann das Falsche im Kaufvertrag- da hatte ich keine Chance.

Schaltet einen Rechtsanwalt ein.

Themenstarteram 29. April 2024 um 11:33

Zitat:

Schaltet einen Rechtsanwalt ein.

Hab ich schon gemacht...am Freitag haben die noch gesagt dass sie die machbaren Teile nachrüsten,am Montag wollte er davon nichts mehr wissen.....

Laut Anwalt können wir vom Vertrag zurückzutreten,aber es ist immer besser einen Kompromiss einzugehen....(Das heißt nachrüsten lassen)

Die haben das Auto und das Geld.... Versicherung und steuern laufen auch schon auf uns, Urlaub haben wir auch schon geplant

Themenstarteram 29. April 2024 um 11:38

Das habe ich vom Verkäufer bekommen, jetzt sagt er das zählt nicht

Jetzt will er Fotos von den von uns bestellen Fahrzeug....

1000031863

Also steht das falsche Fahrzeug auf der Bestellung und ihr habt diese ohne Überprüfung unterschrieben?

Zitat:

@egn schrieb am 29. April 2024 um 13:08:15 Uhr:

Schaltet einen Rechtsanwalt ein.

Nachdem hier niemand die vertraglichen Vereinbarungen und/oder Nebenabsprachen vor Zeugen (?) kennt, kann keiner von uns die Rechtslage auch nur annähernd einschätzen. Es bleibt Dir aber eigentlich keine andere Wahl, als (A) das Fahrzeug so zu behalten, (B) Dich mit dem Händler gütlich zu einigen oder (C) einen Anwalt einzuschalten.

Da eine tiefergehende Rechtsberatung durch nicht dafür nachweislich qualifizierte Personen in Foren lt. Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) generell nicht zulässig ist, kann der Rat zu (C) nur wie von @egn lauten: lasse Dich anwaltlich beraten ...

LG

NoGolf

MT-Team | Moderation

Themenstarteram 29. April 2024 um 12:03

Es steht zum Beispiel nicht die Farbe und Material vom Innenraum.im Kaufvertrag.nur... Sitz mit Lehne Material wie Innenausstattung ..

Und der Innenraum ist ein ganz anderer....

Warum räumt der Verkäufer dann die Rücknahme ein....und dann wieder.nicht...er sagt das zählt nicht....

Klar habe ich unterschrieben.....

Nochmals zum Verständnis....das Wohnmobil stand auf dem Hof, welches wir gekauft haben....dann war es nach 6 Wochen warten ein ganz anderes

Die Sachlage ist ja alles klar ... nur verstehe ich nicht, wie man Dir in einem Forum bei so einem Fall helfen könnte. Was erwartest Du Dir denn exakt an Hilfestellung?

Du hast ein Problem, wobei dir nur der Anwalt und das Gericht helfen können. Ich kann mir gut vorstellen, dass man euch ein Modell gezeigt hat, was es so vllt. gar nicht mehr gibt. Der Vorführer ist bereits verkauft. Also schreibt der Verkäufer den unwissenden Käufern ein Modell in den Vertrag, was er liefern kann. Diesen Vertrag habt ihr unterschrieben und der ist grds. bindend. Was ihr gesehen habt, könnt ihr nicht mehr belegen. Wer schreibt, der bleibt. Ihr hättet es alles penibel in den Kaufvertrag pinseln müssen. Katalog vom betreffenden Fahrzeug daneben und alles zusammenpuzzeln oder eben mit Fotos dokumentieren. Jetzt habt ihr einen rechtsgültigen Vertrag, aus dem ihr nur rauskommt, wenn der Verkäufer klein beigibt, ihr euch einigt oder euer Anwalt ihm Arglist/Täuschung nachweisen kann.

Ich würde mich schonmal auf die Suche nach dem Modell machen, was ihr besichtigt habt und die entsprechenden Daten sichten. Baujahr, Bauzeitraum, Modelljahr, Kataloge und Preislisten, Inserate des Verkäufers…..vllt. kann euer Anwalt daraus was stricken.

Offensichtlich haben dem TE die Antworten nicht gefallen und er hat seinen Account selbst gelöscht

Daher: *** CLOSED ***

Mit freundlichen Grüßen

NoGolf

MT-Team | Moderation

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