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Zwangsweise vorübergehende Stilllegung trotz bezahlten Versicherungsbeitrag

Themenstarteram 10. April 2024 um 21:22

Hallo an Alle!

Ich habe in diesem Jahr den Beitrag der Kfz-Versicherung bis auf 12,37 Euro bezahlt, statt 174,43 (neuer Betrag für 2024), habe ich 162,06 Euro überwiesen, es fehlen 12,37 Euro.

Grund war, dass ich keine Post von der Versicherung bekam, mir bewusst war, dass ich aber zahlen muss und ich daher erst einmal den alten Betrag gezahlt habe, um nicht gar nichts zu überweisen. Ich dachte, dass in der Regel die Kfz-Versicherungen jedes Jahr günstiger werden, wenn man keine Umfall hatte. Leider habe ich mich geirrt.

Dann habe ich die Versicherung angerufen, um endlich die benötigte Information zu bekommen und man teilte mir mit, dass ein Mahnverfahren gegen mich vorläge. Beim Anruf wurde mir aber gesagt, dass man mir die Mahngebühr erlässt und ich den Restbetrag abweisen solle.

Den Betrag wollte ich mit dem nächsten Beitrag aufaddiert überweisen, doch so weit ist es nun nicht gekommen.

Gestern wurde mein Fahrzeug, ohne Ankündigung entstempelt, so habe ich die Versicherung angerufen.

So eine Stilllegung würde auch bei geringeren Beträgen schon veranlasst, auch als Beispiel wurden mir 2 Euro genannt.

Alleine eine Stilllegung ohne Ankündigung sollte nach den Gesetzen des Systems nicht möglich sein.

Immerhin war ich den ganzen Tag zuhause, da hätte man wenigstens mal klingeln können, denn wen der Zettel am Scheibensicher wegfliegt, dann bekomme ich vielleicht nicht gleich mit dass das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden sollte.

Jetzt müsste ich doch bereits für die 162,06 Euro Versicherungsschutz gehabt haben und somit die Bedingungen für die Zulassung um Straßenverkehr erfüllt haben, dass kann doch jetzt nicht nur an 12 Euro liegen, dass ein Fahrzeug stillgelegt wird.

Weiß da jemand mehr darüber, denn von einem anderen Kollegen der Versicherung habe ich dessen Verständnis und warte jetzt auf eine Antwort der Versicherung, die ich eben angeschrieben habe.

Mein Rechtsempfinden sagt mit, dass es so nicht sein kann, denn Versicherungsschutz muss ja vorgelegen haben, die 162 Euro hat die Versicherung ja angenommen.

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75 Antworten
Themenstarteram 10. April 2024 um 21:42

Auf folgender Seite steht, dass die Zulassungsbehörde ohne Überprüfung auf Richtigkeit, bei Meldung durch die Versicherung, dass ein Versicherungsschutz nicht mehr besteht, ohne Überprüfung das Fahrzeug stilllegen kann.

https://www.verkehrsrundschau.de/.../...ch-strassenverkehrsamt-3005717

Wo leben wir denn inzwischen hier, da eine Stilllegung auch mit Kosten für den Fahrzeughalter verbunden ist?

Wir leben wohl in einem Land der Willkür, oder?

Das liegt dann wohl alleinig an deiner Versicherung.

Welche ist das?

Direktversicherung?

Da ist Dein Empfinden etwas getrübt.

Erfährt die Zulassungsbehörde durch eine Anzeige nach Absatz 1 oder auf andere Weise, dass für ein Fahrzeug keine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes besteht, so hat sie das Fahrzeug unverzüglich außer Betrieb zu setzen.

Zitat:

@dimugi schrieb am 10. April 2024 um 23:42:51 Uhr:

Auf folgender Seite steht, dass die Zulassungsbehörde ohne Überprüfung auf Richtigkeit, bei Meldung durch die Versicherung, dass ein Versicherungsschutz nicht mehr besteht, ohne Überprüfung das Fahrzeug stilllegen kann.

https://www.verkehrsrundschau.de/.../...ch-strassenverkehrsamt-3005717

Wo leben wir denn inzwischen hier, da eine Stilllegung auch mit Kosten für den Fahrzeughalter verbunden ist?

Wir leben wohl in einem Land der Willkür, oder?

Wir leben in einem Land wo man seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen hat.

Dein Part ist es den geforderten Beitrag zu bezahlen, was Du ja offensichtlich nicht gemacht hast. Der Part Deiner Versicherung ist es , durch Dich geschädigte ihren Schaden zu bezahlen.

Bezahl Deine Versicherung, dann muss die Zulassungsstelle auch nicht aktiv werden und die Karre Stilllegen.

Stimmt soweit, nur die Handlungsweise der Versicherung erscheint hier auch mehr als fragwürdig. Wenn ich den Te hier richtig verstanden habe und er uns keinen Schmu auftischt.

Sollte die HP-Versicherung der Zulassungsstelle das erlöschen des Versicherungsschutzes zu Unrecht mitgeteilt haben, ist die HP-Versicherung für die daraus folgenden finanziellen Nachteile in der Haftung. Wenn man das kostenfrei geklärt haben möchte, kann man sich online an den Versicherungsombudsmann wenden und den Fall schildern. Die Versicherer sind an das Ergebnis dort gebunden, der Versicherungsnehmer hingegen nicht (wenn er unzufrieden ist). Wäre hier zur chronologischen Aufarbeitung des Vorgangs sicherlich sinnvoll. Oft gibt es dort auch einen Einigungsvorschlag mit dem beide Seiten leben können.

Von der Versicherung müßte doch nicht nur eine Beitragsrechnung für 2024 gekommen sein, sondern auch eine erste und evtl. zweite Mahnung wegen ausstehender Zahlung bzw. Restzahlung. Hat dich davon nichts erreicht?

Für die Zukunft wohl besser eine Einzugsermächtigung erteilen.

Themenstarteram 10. April 2024 um 22:43

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 10. April 2024 um 23:45:07 Uhr:

Das liegt dann wohl alleinig an deiner Versicherung.

Welche ist das?

Direktversicherung?

Es ist keine Direktversicherung, es ist die LVM, die wahr bisher zwar nicht die billigste, doch sie war gut.

Da hat sich wohl einiges geändert.

Themenstarteram 10. April 2024 um 22:52

Zitat:

@windelexpress schrieb am 10. April 2024 um 23:46:10 Uhr:

Da ist Dein Empfinden etwas getrübt.

Erfährt die Zulassungsbehörde durch eine Anzeige nach Absatz 1 oder auf andere Weise, dass für ein Fahrzeug keine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes besteht, so hat sie das Fahrzeug unverzüglich außer Betrieb zu setzen.

Schön aber nicht gut, denn wo leben wir, wenn nichts mehr überprüft wird und nur noch gehandelt und bestraft wird?

Wo bleibt da der Unterschied zu den wirklich schwarzen Schafen?

Ich finde, dass eine Gesellschaft, die sich für sollidar und sozial hält, andere miteinander umgehen sollte, so etwas sollte nicht passieren dürfen.

Es sollte nicht so sein, dass ein Versicherung-Geld kassiert, dann aber meint, dass kein Versicherungsschutz vorliegt, zumal ich mit einem Mitarbeiter dort wegen der fehlenden 12 Euro gesprochen habe.

Die Versicherung hat scheinbar noch nie etwas von einem Telefon gehört und hatte auch meine E-Mail-Adresse, da hätte man ja mal mit mir Kontakt aufnehmen können.

Themenstarteram 10. April 2024 um 23:00

Zitat:

@windelexpress schrieb am 10. April 2024 um 23:54:41 Uhr:

Zitat:

@dimugi schrieb am 10. April 2024 um 23:42:51 Uhr:

Auf folgender Seite steht, dass die Zulassungsbehörde ohne Überprüfung auf Richtigkeit, bei Meldung durch die Versicherung, dass ein Versicherungsschutz nicht mehr besteht, ohne Überprüfung das Fahrzeug stilllegen kann.

https://www.verkehrsrundschau.de/.../...ch-strassenverkehrsamt-3005717

Wo leben wir denn inzwischen hier, da eine Stilllegung auch mit Kosten für den Fahrzeughalter verbunden ist?

Wir leben wohl in einem Land der Willkür, oder?

Wir leben in einem Land wo man seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen hat.

Dein Part ist es den geforderten Beitrag zu bezahlen, was Du ja offensichtlich nicht gemacht hast. Der Part Deiner Versicherung ist es , durch Dich geschädigte ihren Schaden zu bezahlen.

Bezahl Deine Versicherung, dann muss die Zulassungsstelle auch nicht aktiv werden und die Karre Stilllegen.

Ich hatte, da ich keine Informationen über den neuen Beitrag für 2024 erhalten habe, erst einmal die bisherigen 162 Euro bezahlt, also nicht nichts bezahlt. Es fehlten nur 12 Euro und darüber habe ich, als ich die Versicherung angerufen habe, mit einem Mitarbeiter gesprochen.

Der Mitarbeiter hat mir die 5 Euro Mahngebühren erlassen, da er ein Einsehen hatte und mich gebeten den Betrag mit dem nächsten Beitrag zu überweisen. Dazu kam es nun nicht, denn wenn mir die Versicherung nicht entgegenkommt, werde ich mir eine andere suchen.

Dass man bei Postrückläufern nicht auf die Idee kommt mit dem Kunden auf andere Weise zu kommunizieren, das ist nicht nur mir unverständlich.

Welchen Betrag hätte ich den ohne Informationen annehmen und überweisen sollen, um sicher zu sein, dass nichts passiert, etwa den doppelten bisherigen Beitrag?

Zum einen gibt es zwar Gesetze und Regeln, es gibt aber auch Umgangsweisen.

Themenstarteram 10. April 2024 um 23:05

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 10. April 2024 um 23:59:30 Uhr:

Stimmt soweit, nur die Handlungsweise der Versicherung erscheint hier auch mehr als fragwürdig. Wenn ich den Te hier richtig verstanden habe und er uns keinen Schmu auftischt.

Ich kann es beweisen, da ich per E-Mail am 22.02.2024 die nötigen Informationen bekommen habe.

Dort war auch das Mahnschreiben dabei und das enthält in der Auflistung die 162 Euro, welche die Versicherung bekommen hat.

Ich müsste halt einige Daten schwärzen, dann kann ich es hier als Bild oder Datei hinzufügen.

Was hätte ich davon hier Märchen zu erzählen, denn ich möchte mich ja darüber informieren, wie es in einem solchen Fall aussieht, was vielleicht getan werden kann.

Themenstarteram 10. April 2024 um 23:08

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. April 2024 um 00:26:08 Uhr:

Sollte die HP-Versicherung der Zulassungsstelle das erlöschen des Versicherungsschutzes zu Unrecht mitgeteilt haben, ist die HP-Versicherung für die daraus folgenden finanziellen Nachteile in der Haftung. Wenn man das kostenfrei geklärt haben möchte, kann man sich online an den Versicherungsombudsmann wenden und den Fall schildern. Die Versicherer sind an das Ergebnis dort gebunden, der Versicherungsnehmer hingegen nicht (wenn er unzufrieden ist). Wäre hier zur chronologischen Aufarbeitung des Vorgangs sicherlich sinnvoll. Oft gibt es dort auch einen Einigungsvorschlag mit dem beide Seiten leben können.

Wo finde ich so einen Versicherungsombudsmann?

Themenstarteram 10. April 2024 um 23:10

Zitat:

@Wrdlbrmpfd schrieb am 11. April 2024 um 00:29:41 Uhr:

Von der Versicherung müßte doch nicht nur eine Beitragsrechnung für 2024 gekommen sein, sondern auch eine erste und evtl. zweite Mahnung wegen ausstehender Zahlung bzw. Restzahlung. Hat dich davon nichts erreicht?

Für die Zukunft wohl besser eine Einzugsermächtigung erteilen.

Es hat laut der Versicherung nur ein Schreiben und ein Mahnschreiben gegeben, die wurden beide aber nicht zugestellt und gingen an die Versicherung zurück.

Die haben ja auch meine E-Mail Adresse und haben mir dann im Februar sogar dort die Informationen hingeschickt, eine Telefonnummer hatte die Versicherung auch.

Themenstarteram 10. April 2024 um 23:38

Hier im Anhang mal das geschwärzte Mahnschreiben.

Lvmarchivunterlagen-311270940-1-bild01
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